Seit dem 01.05.2014 ist der Verkäufer oder der Vermieter einer Immobilie nach §16 EnEV 2014 dazu verpflichtet den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorzulegen und bei Verkäufen beim Abschluss des Kaufvertrages zu überreichen.
Der Energieausweis dokumentiert alle wichtigen Kenndaten, die Einfluss auf den Energieverbrauch haben:
Beim Energieverbrauchsausweis werden die reinen Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre erfasst und witterungsbereinigt angegeben. Angaben zu Modernisierungsempfehlung können beim Verbrauchsausweis nicht gemacht werden.
Der Energiebedarfsausweis wird anhand von genormten Randbedingungen auf der Grundlage der Qualität der Gebäudehülle und der Anlagentechnik ermittelt und ermöglicht einen objektiven Vergleich des Gebäudes mit dem durchschnittlichen Gebäudebestand in Deutschland. Der Bedarfsausweis enthält zudem Angaben zu Modernisierungsempfehlungen.
Je nach Bedarf erstellen wir gerne einen Energieausweis für Ihr Wohngebäude in Karlsruhe, Schifferstadt oder im Umkreis. Nehmen Sie hier einfach Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen gerne.