Achtung Gesetzesänderung - seit dem 01.05.2014 besteht Vorlagepflicht!
Seit dem 01.05.2014 ist der Verkäufer oder der Vermieter einer Immobilie nach §16 EnEV 2014 dazu verpflichtet den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorzulegen und bei Verkäufen beim Abschluss des Kaufvertrages zu überreichen.
Der Energieausweis dokumentiert alle wichtigen Kenndaten, die Einfluss auf den Energieverbrauch haben:
Für öffentliche Gebäude mit starkem Publikumsverkehr mit mehr als 500 m² Nutzfläche besteht gemäß EnEV 2014 seit dem 01.05.2014 Aushangpflicht. Ab dem 08.07.2015 gilt dies auch für Gebäude mit mehr als 250 m² Nutzfläche.
Beim Energieverbrauchsausweis werden die reinen Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre erfasst und witterungsbereinigt angegeben.
Der Energiebedarfsausweis wird nach DIN 18599 auf der Grundlage der Qualität der Gebäudehülle und der Anlagentechnik ermittelt und ermöglicht einen Vergleich des Gebäudes mit einem Referenzgebäude nach den aktuellen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV). Der Bedarfsausweis enthält zudem Angaben zu Modernisierungsempfehlungen.
Je nach Bedarf erstellen wir gerne einen Energieausweis für Ihr Nichtwohngebäude in Karlsruhe, Schifferstadt oder im Umkreis. Nehmen Sie hier einfach Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen gerne.