Für die Beantragung von Fördermittel im Rahmen des Förderprogramms "Energieeffizient Sanieren" der KfW-Förderbank müssen die geplanten Modernisierungsmaßnahmen durch einen Sachverständigen bestätigt werden. Hierbei können folgende von einem Sachverständigen empfohlene Maßnahmen aus der nachstehenden Aufzählung durchgeführt werden.
Wer eine im Rahmen des Programms "Energieeffizient Sanieren" in der Kredit- oder Zuschussvariante geförderte Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder auch Einzelmaßnahmen durch einen externen Sachverständigen begleiten lässt, kann für diese Maßnahmen zusätzlich den Zuschuss für Baubegleitung beantragen.
Für die KfW-Baubegleitung wird ein Zuschuss in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten, maximal. jedoch 4.000,00 € pro Antragsteller und Investitionsvorhaben gewährt.
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