In dem Gebäude wird mit Hilfe des Blower-Door-Gerätes, das meist an der Außentür angebracht wird, ein Unter- bzw. Überdruck von 50 Pascal erzeugt und der Luftstrom, der durch die Gebäudehülle entweicht, gemessen. Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) darf der gemessene Wert bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen 3,0 1/h und bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen 1,5 1/h nicht überschreiten.
Eine Gebäudedichtheitsprüfung mittels Blower-Door ist bei Leichtbauten und Fertighäusern zur Feststellung von Leckagen äußerst empfehlenswert. Bei Fertighäusern sollte eine Vorankündigung des
Tests erfolgen um die Ausführungsqualität zu steigern. Auch bei Massivbauten sollte durch die erhöhten baulichen Anforderungen an Wärmeschutz und Gebäudedichtheit eine Blower-Door-Messung
baubegleitend zur Feststellung von Baumängeln noch während der Bauphase erfolgen.
Besonders bei Passivhäusern und Gebäuden mit Lüftungsanlagen ist eine Gewährleistung der Gebäudedichtheit zwingend erforderlich um die gewünschte Energieeinsparung auch tatsächlich zu erreichen.
Der günstigste Zeitpunkt um eine Messung durchzuführen, ist nachdem die luftdichte Ebene (Putz, Dach, Fenster) Fertig gestellt ist und bevor der Estrich eingebaut wird.
Die Leistung beinhaltet die Durchführung einer Blower-Door-Messung inkl. der Aushändigung eines ausführlichen Messprotokolls.
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