Ingenieurmäßige Beratung, die sich ausführlich auf den Wärmeschutz, die Heizungsanlage und die Nutzung erneuerbarer Energien bezieht.
Anspruch auf diese Förderung haben alle Gebäude- und Wohnungseigentümer deren Gebäude zu mehr als 50% zu Wohnzwecken genutzt werden, sich in der BRD befinden, und
der Bauantrag bis zum 31. Januar 2002 gestellt worden ist.
Der Bundeszuschuss beträgt 60% der förderfähigen Beratungskosten. Für Ein-/Zweifamilienhäuser beträgt dieser max. 800,00 €, für Mehrfamilienhäuser beträgt er max. 1.100,00 €.
Quelle: www.bafa.de (Stand: 03.2015)