Förderung von thermischen Solaranlagen (BAFA)

Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung

 

Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen, werden nicht mehr gefördert. Ausnahme: Große Solarkollektoranlagen, die im Rahmen der Innovationsförderung förderfähig sind.

 

Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung

 

Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen bis 40 m² beträgt die Förderung 90 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche. Folgende Mindestbruttokollektorflächen und Wärmespeichervolumina pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche (bezogen auf Wasser als Wärmespeichermedium) sind erforderlich:

  • Bei Vakuumröhrenkollektoren: mindestens 7,0 m² und mind. 50 Liter je Quadratmeter Bruttokollektorfläche.
  • Bei Flachkollektoren: mindestens 9,0 m² und mind. 40 Liter je Quadratmeter Bruttokollektorfläche.

 

Kesseltauschbonus

 

Die Errichtung von Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung wird zusätzlich mit einem Bonus in Höhe von 500 Euro gefördert, sofern gleichzeitig der bisher betriebene Heizkessel ohne Brennwerttechnik durch einen neuen Brennwertkessel nach Energieeinsparverordnung mit Brennstoff Öl oder Gas ersetzt wird.

 

Hinweis: Dieser Zuschuss ist nicht mit den KfW-Programmen 152 und 430 Einzelmaßnahme kumulierbar.

 

Quelle: www.bafa.de (Stand: 10.2013)

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