Energieeffizient Sanieren (KfW)

Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden.

 

·         Sanierung zum KfW-Effizienzhaus

·         Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen

 

Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt.

Zusätzlich zu den zinsgünstigen Krediten wird bei der Sanierung eines Gebäudes zum KfW-Effizienzhaus ein Teil der Darlehenschuld (Tilgungszuschuss) erlassen.

Die geplante energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus ist von einem Sachverständigen zu bestätigen.

 

Gefördert werden Maßnahmen an Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, für die vor dem 01.02.2002 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser.

 

Voraussetzung für die Fördermittelgewährung ist die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß Programm-Merkblatt der KfW-Bank.

 

Sanierung zum KfW-Effizienzhaus - Programm 151

 

Gefördert werden Maßnahmen, die dazu beitragen, das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses zu erreichen.

Es werden auf Grundlage der ab 01.05.2014 geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV2014) vier unterschiedliche Standards gefördert:

 

·         KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV2014)

 

·         KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2014)

 

·         KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV2014)

 

·         KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV2014)

 

·         KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV2014)

 

Die Maßnahmen sowie das angestrebte energetische Niveau sind vor Antragstellung durch einen Sachverständigen zu bestätigen.

 

Ein Tilgungszuschuss wird gewährt, wenn das Erreichen des angestrebten KfW-Effizienzhaus-Standards sowie die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen durch den Sachverständigen nachgewiesen wird (vergleiche Tilgungszuschuss).

Es wird empfohlen, eine professionelle Baubegleitung durch einen Sachverständigen in Anspruch zu nehmen.

 

Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen - Programm 152

 

Gefördert werden folgende Einzelmaßnahmen:

 

·         Wärmedämmung der Außenwände (U-Wert max. 0,20 W/m²K),

·         Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke (U-Wert max. 0,14 W/m²K),

·         Wärmedämmung von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume, von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sowie der Kellerdecke zum kalten Keller (U-Wert max. 0,25 W/m²K),

·         Erneuerung der Fenster (UW-Wert max. 0,95 W/m²K),

·         Erneuerung der Hauseingangstüre (UD-Wert max. 1,30 W/m²K),

·         Einbau einer Lüftungsanlage,

·         Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer Umwälzpumpe der Klasse A und/oder einer hocheffizienten Zirkulationspumpe.

 

Finanzierungsanteil / Kreditbetrag

 

Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (Energieberater, Energieeinsparberatung, etc.), maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus. Bei der Durchführung von Einzel-maßnahmen 50.000 Euro pro Wohneinheit. Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten nach der Sanierung.

 

Kreditlaufzeit

 

·         Kreditlaufzeit bis zu 10 Jahre/Tilgungsfreijahre: mindestens 1, höchstens 2 Jahre (10/2)

·         Kreditlaufzeit: bis zu 20 Jahre/Tilgungsfreijahre: mindestens 1, höchstens 3 Jahre (20/3)

·         Kreditlaufzeit: bis zu 30 Jahre/Tilgungsfreijahre: mindestens 1, höchstens 5 Jahre (30/5)

 

Übersicht der Zuschusshöhen Zuschussvariante (Programm 430)

 

Programm 430 gilt nur für Ein- und Zweifamilienhäuser!

 

Förderung auf Basis der Energieeinsparverordnung
(EnEV)

Ihr Zuschuss im Programm 430

Einzelmaßnahmen

10,0 %

KfW-Effizienzhaus 115

15,0 %

KfW-Effizienzhaus 100

17,5 %

KfW-Effizienzhaus 85

20,0 %

KfW-Effizienzhaus 70

25,0 %

KfW-Effizienzhaus 55

30,0 %

 

 

Übersicht Tilgungszuschuss Kreditvariante (Programm 151)

 

Förderung auf Basis der Energieeinsparverordnung
(EnEV)

Tilgungszuschuss Programm 151

Einzelmaßnahmen 7,5 %

KfW-Effizienzhaus 115

12,5 %

KfW-Effizienzhaus 100

15,0 %

KfW-Effizienzhaus 85

17,5 %

KfW-Effizienzhaus 70

22,5 %

KfW-Effizienzhaus 55

27,5 %

 

Wichtiger Hinweis:

Erst nach Erhalt der Zusage durch die KfW-Bank darf mit den Baumaßnahmen begonnen werden.

 

Quelle: www.kfw.de (Stand:08.2015)

econ-Ingenieure
Daimlerstraße 35
76185 Karlsruhe

E-mail: info@econ-ingenieure.de

econ-Ingenieure
Ostring 77
67105 Schifferstadt

E-mail: info@econ-ingenieure.de

Druckversion | Sitemap
© econ-Ingenieure